VERORDNUNG (EU) 2023/194 DES EUROPÄISCHEN RATES
vom 30. Januar 2023
zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2023 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie
für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern sowie zur Festsetzung solcher
Fangmöglichkeiten für 2023 und 2024 für bestimmte Tiefseebestände
Artikel 13 (6)
Die Freizeitfischerei auf Europäischen Aal in allen Lebensstadien ist untersagt.
Nachzulesen auf der Webseite des LAV M-V: Angeln --> Rechtliches --> Verordnungen
--> VERORDNUNG (EU) 2023/194 DES RATES vom 30. Januar 2023 zur Festsetzung
der Fangmöglichkeiten für 2023 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern (Datei im Anhang
dazu: VO194_2023_Quoten_allg)
Aber es gibt Ausnahmen!
Siehe Webseite des LAV M-V : Angeln --> Rechtliches --> Verordnungen
--> Umsetzung des EU-Aalfangverbotes für die Freizeitfischerei in Mecklenburg-Vorpommern
Unser Betreuungsgewässer: Badekanal
Gewässerdaten
Gewässergröße: 6,00 ha
Gewässertiefe: 0,5 bis 2 m
Fischarten: Karpfen, Hecht, Schlei, Aal, Plötz, Barsch
Angelkarte: Angelberechtigung des LAV-MV
Gastangelkarten, wie Tages- und Wochenkarten für dieses Gewässer sind erhältlich beim Anglerservice am Hanseufer.Tel. 03998-258958
Änderung fischereilicher Regelungen bei der Fischerei Müritz-Plau GmbH
Fischerei Müritz-Plau GmbH
--> Siehe auch unter www.mueritzfischer.de
1. Winterlagerregelungen an der Peene in Demmin, Loitz und Jarmen
Zum Schutz der Fischbestände wird die Fischereiausübung jederzeit widerruflich wie folgt eingeschränkt:
In den Hafengebieten der Städte:
- Demmin:
Peenefluss und Nebengewässer im Bereich der Fischerinsel (Hanseviertel) / Anleger der Fahrgastschiffe / Stichkanal
am Hanseufer / vom Stichkanal am Hanseufer bis zum Ende der Hafenanlagen am ehemaligen Schlachthof / vom
Anleger der Fahrgastschiffe bis zum Ende der Hafenanlage am Parkplatz westlich der Kahldenbrücke / Befestigter
Uferbereich an der ehemaligen Zuckerfabrik (Meyenkrebs)
- Loitz:
Peenefluss und Nebengewässer im Bereich beginnend 20m oberhalb der Peenebrücke flussab bis zum Ende des
befestigten Uferbereich (Mühlentorvorstadt/Glashütte)
- Jarmen:
Peenefluss im Bereich beginnend an der Bootsschuppenanlage(Pegel) flussab bis zum Ende der Hafenanlagen
- NEU ab 01.01.2024 - Stadtgebiet Neukalen: beginnend ab Einfahrt Hafen Bootsverein Warsower Weg bis
Eisenbahnbrücke / Badestelle
Die Verwendung von Pilkern, Blinkern und Zockern ist verboten.
Neue Winterlagerregelungen ab 01.01.2024
- Das Angeln ist in der Zeit von 8.00 bis 18 Uhr gestattet.
- Die Fischereiausübung ist unter Verwendung einer Handangel mit einem einschenkligen Haken (Spannweite
10 mm) mit natürlichen Köder oder Gummiköder erlaubt.
- Für die Montage Drop-Shot-Rig muss der Gummiköder eine Länge von mindestens 10cm haben, der Abstand
vom Blei zum Anbindepunkt des Hakens bzw. des Vorfaches muss mindestens 50 cm betragen. Bei
Verwendung eines Vordaches am Haken darf dies eine Länge bis maximal 5 cm haben. Siehe Foto unten!
- Die Verwendung des natürlichen Köders ist auf die Montage mit feststehender Pose beschränkt.
--> Die Einschränkungen gelten jeweils vom 15. Oktober bis einschließlich 31. März des Folgejahres.
2020 Entkrauten des Badekanals
Die Entkrautung 2020 brachte nichts, denn 2021 war der Kanal eine grüne Wiese, und das noch schlimmer als zuvor.