Unsere Satzung
Satzung des Anglervereins Demmin West e.V.
§1
Der Verein führt den Namen Anglerverein Demmin West e.V.
Sitz des Vereins ist 17109 Demmin.
Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Neubrandenburg VR 1370 eingetragen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts
Der Zweck des Vereins ist der Umwelt- und Naturschutz und Förderung der Jugendhilfe.
Der Satzungszweck wird erreicht durch:
Hege und Pflege des Fischbestandes in den Vereinsgewässern unter der Berücksichtigung von Artenschutzprogrammen.
Gesunderhaltung der Gewässer und Maßnahmen zur Erhaltung des Landschaftsbildes, natürlicher Wasserläufe und des Artenschutzes.
Abwehr und Bekämpfung schädlicher Einflüsse auf den Lebensraum – Gewässer -.
Beratung der Mitglieder in Fragen des Naturschutzes und der Angelfischerei.
Durchführung von Schulungsmaßnahmen.
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.
§3
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Alle Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§5
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstiger Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Hansestadt Demmin, Freiwillige Feuerwehr, die es unmittelbar und ausschließlich für die Jugendarbeit zu verwenden hat.
§6
Aufnahme von Mitgliedern.
Mitglied kann jede Person werden, welche die Satzung anerkennt.
Mitglieder vor Vollendung des 18. Lebensjahres gehören der Jugendgruppe des Vereins an und haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
§7
Ende der Mitgliedschaft:
durch Tod
durch Austritt
durch Ausschluss
Dieser kann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen die Regeln der Satzung grob verstoßen hat, das Ansehen und die Interessen der Vereins schwer geschädigt hat, wegen eines Vergehens im Zusammenhang mit der Ausübung der Fischerei rechtskräftig verurteilt worden ist.
Gegen fischereiliche Vorschriften des Vereins wiederholt oder beharrlich verstoßen oder dazu Beihilfe geleistet hat, innerhalb des Vereins wiederholt und erheblich Anlass zu Streit und Unfrieden gegeben hat, trotz Mahnung und ohne hinreichende Begründung mit seine Beiträgen oder sonstigen Verpflichtungen in Verzug ist.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Dem betroffenen Mitglied muss vorher rechtliches Gehör gewährt werden.
Gegen die Entscheidung ist die Anrufung der nächsten Mitgliederversammlung möglich.
Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen alle Ämter und Rechte im Verein.
Geleistete Beiträge werden nicht zurückerstattet.
Ein Anspruch am Vereinsvermögen besteht nicht.
§8
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben das Recht an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und im Rahmen der geltenden Gewässerordnung die Gewässer waidgerecht zu befischen, sowie vereinseigene Einrichtungen (Boote, Stege usw. soweit vorhanden) zu benutzen.
Die Mitglieder sind verpflichtet, das Angeln im Rahmen gesetzlicher Vorschriften und der festgelegten Bedingungen auszuüben, sowie auf die Befolgung der gesetzlichen Vorschriften auch bei anderen Mitgliedern zu achten,
sich den Aufsichtspersonen und Fischereiaufsehern auf Verlangen auszuweisen und deren Anordnungen zu befolgen.
Zweck und Aufgaben des Vereins zu erfüllen und zu fördern,
die fälligen Mitgliedsbeiträge pünktlich abzuführen und sonstige beschlossene Verpflichtungen zu erfüllen.
Die Rechte der Mitglieder ruhen, solange fällige Beiträge oder sonstige festgelegte Verpflichtungen nicht erfüllt worden sind.
§9
Organe des Vereins sind:
der Vorstand
die Mitgliederversammlung
§10
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, einem Schatzmeister, dem Gewässerwart und dem Jugendwart.
Weitere Funktionen können vergeben werden.
Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorsitzende und Stellvertreter.
Jeder von Ihnen hat Einzelvertreterbefugnis, die des Stellvertreters wird jedoch im Innenverhältnis auf den Fall der Verhinderung des Vorsitzenden beschränkt.
Der Vorstand entscheidet über alle Angelegenheiten des Vereins, soweit nicht nach der Satzung
oder zwingend gesetzlichen Bestimmungen dies anderen Organen vorbehalten ist.
Der Vorsitzende überwacht die Geschäftsführung der Vorstandsmitglieder. Alle Vorstandsmitglieder
sind verpflichtet, bei der Erledigung von Vereinsobliegenheiten mitzuwirken.
Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt.
Sie bleiben bis zur nächsten gültigen Wahl im Amt.
Scheidet ein Vorstandsmitglied innerhalb der Wahlperiode aus, so kann der Vorstand bis zu einer auf der nächsten Mitgliederversammlung zutreffenden Entscheidung eine andere Person als Vorstandsmitglied berufen.
Die Sitzungen des Vorstandes werden durch den Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung durch den Stellvertreter einberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 4 Mitglieder, darunter einer der Vorsitzenden, anwesend ist.
Im Rechtsverkehr wird der Anglerverein Demmin West e.V. durch den Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.
§11
Mitgliederversammlung
Alle 3 Jahre findet die Mitgliederversammlung statt.
Sie wird einberufen mit einer Frist von einem Monat.
Die Bekanntgabe erfolgt unter Angabe des Termins, des Ortes und der Tagesordnung schriftlich an die Mitglieder (zuletzt bekannte Adresse).
Zu den Aufgaben einer Mitgliederversammlung gehört:
Entgegennahme der Berichte der Vorstandsmitglieder sowie des Berichts der Kassenprüfer,
die Entlastung des Vorstandes, Wahl der Mitglieder des Vorstandes und Kassenprüfer, Genehmigung des Haushaltsvorschlages, Festlegung der Beiträge und sonstige Verpflichtungen der Mitglieder.
Satzungsänderungen, Entscheidungen über Anträge des Vorstandes oder der Mitglieder und über Berufungen gegen Entscheidungen des Vorstandes bei Ausschlüssen oder sonstigen Maßnahmen gegen Mitglieder.
Anträge von Mitgliedern müssen berücksichtigt werden, wenn sie mindestens 2 Wochen vor der Versammlung schriftlich beim Vorsitzenden eingegangen sind.
Der Vorstand muss eine Mitgliederversammlung innerhalb von 2 Monaten auch dann einberufen, wenn 1/3 aller stimmberechtigten Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe von Gründen beantragt.
Über alle Versammlungen sind Niederschriften anzufertigen, die mindestens alle Anträge, Beschlüsse und Wahlergebnisse zum Inhalt haben müssen. Sie werden vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer unterzeichnet.
§12
Finanzielle Mittel
Der Anglerverein Demmin West e.V. finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, aus Zuwendungen, Spenden oder Stiftungen für gemeinnützige Zwecke.
Die Mitgliedsbeiträge betragen pro Jahr für Erwachsene 15,00 € und für Kinder 5,00 €.
Einmalige Aufnahmegebühr für Vollzahler: 20,00 €
Die Führung des Kassen und Rechnungswesen obliegt dem Vorstand.
Der Schatzmeister verwaltet die Kasse und das Konto des Anglervereins Demmin West e.V. und führt das Kassenbuch mit den erforderlichen Belegen.
§13
Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von jeweils 3 Jahren jeweils 2 Kassenprüfer.
Diese dürfen kein anderes Amt im Verein bekleiden.
Ihre Aufgabe ist es, sich durch Stichproben von der Ordnungsmäßigkeit der Kasse und Buchführung zu überzeugen, nach Abschluss des Geschäftsjahres eine eingehende Prüfung der Bücher/Belege und des Jahresabschlusses vorzunehmen und das Ergebnis der Prüfung dem Vorstand 14 Tage vor der Mitgliederversammlung und der Mitgliederversammlung vorzulegen.
§14
Auflösung des Vereins
Der Verein kann nur durch Beschluss einer eigens dafür einberufenen Mitgliederversammlung aufgelöst werden.
Zu den Beschluss ist einen Mehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich.
In Falle der Auflösung des Vereins, des Verlustes seiner Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen an die Hansestadt Demmin zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke im Sinne des §5 dieser Satzung.
§15
Der Vorsitzende ist ermächtigt, etwaige zur Genehmigung der Satzung und zur Eintragung des Vereins erforderlichen formellen Änderungen und Ergänzungen der Satzung vorzunehmen.
Die Satzung wurde am 18.11.2017 auf der Mitgliederversammlung beschlossen
1. Änderung der Satzung: § 12; § 15 lt. Beschluss der Mitgliederversammlung 14.08.2021
Preise ab 2022
Vollzahler:
Beitrag LAV 22,00 €
Beitrag Verein 15,00 €
Beitrag gesamt 37,00 €
Halbzahler:
Beitrag LAV 7,00 €
Beitrag Verein 5,00 €
Beitrag gesamt 12,00€
LAV Angelberechtigung Vollzahler 52,00 €
LAV Angelberechtigung Halbzahler 8,00 €
Einmalige Aufnahmergebühr für Vollzahler : 20,00 €